Entspannung und Erfolg in jedem Bereich Ihres Lebens
Willkommen bei Scheede-Training – Ihrem Partner für ganzheitliche Entwicklung und Entspannung. Entdecken Sie unsere vielfältigen Programme in Antistress, Chi-Gong, Abwehrtraining und Kommunikationstraining.


Antistress-Programme
Erlernen Sie effektive Techniken zur Stressbewältigung Burnout und Entspannung.

Chi-Gong Training
Verbessern Sie Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden durch Chi-Gong.

Kommunikationstraining
Stärken Sie Ihre Kommunikationsfähigkeiten für mehr Erfolg Privat und im Berufsleben.

Über Scheede-Training
Ihr Weg zu mehr Gelassenheit und Erfolg
Willkommen bei Scheede-Training – Ihrem Partner für ganzheitliche Entwicklung und Entspannung.
Entdecken Sie unsere umfangreichen Angebote in Antistress, Chi-Gong, Abwehrtraining und Kommunikationstraining.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen Ziele zu setzen und erfolgreich zu erreichen.


Bücher
und die Passende Kurse
Chi- Gong I die acht Schätze
Die Grundlagen von Chi-Gong
Chi- Gong II die 100 Krankheiten Vertreiben
Chi-Gong mit dem Schwerpunkt die Gesundheit zu verbessern.
Guolin Chi-Gong III
Wird bei Krebs- oder Chronische Krankheiten erfolgreich eingesetzt.
Chi-Gong-Lauf IV IV
Für aktive Menschen die einzelne Übungen im Tagesablauf besser
integrieren möchten. (in den USA der Mega-Hype für Reiche und schöne)
Galerie
Kurse in Kooperation VHS Leipziger Land
Markranstädt 10.03.2026 18:30 Uhr

Kontakt aufnehmen
Telefon: +49 034205 99230
E-Mail: scheede-training@online.de
Adresse: Fasanenstr. 8, Markranstädt, 04420, Sachsen, Deutschland
AGB´s
Geschäftsbedingungen
(Auszüge aus der vom Bund deutscher Verkaufsförderer und Trainer empfohlenen Geschäftsbedingungen)
Vertragsgestaltung
- Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen
wird seitens des Trainers per Mail oder Fax per (Auftragsbestätigung) bestätigt.
Alternativ kann sich der Auftraggeber über die Website verbindlich anmelden.
Nachträgliche Änderungen hierzu und / oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und Bestätigung durch den Trainer.
1.2. Ergänzend gelten die abgedruckten Geschäftsbedingungen für Trainer.
Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AGB).
Leistung des Trainers
2.1. Der Trainer ist selbständiger Unternehmer.
2.2. Der Trainer erbringt seine Dienstleistung selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter.
2.3. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistung werden von dem Trainer in der Auftragsbestätigung
zwischen Auftraggeber und Trainer im Einzelnen festgelegt.
2.4. Der Trainer erbringt Leistungen in Form von Beratung, Trainingsseminaren und Coaching.
2.5. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.
Honorar und Kosten
3.1. Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich.
3.2. Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstiger Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3. Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4. Für Seminare am Wochenende und / oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen
getroffen.
3.5. Reise-, Spesen- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.6. Alle Leistungen gelten zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7. Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in
Rechnung gestellt und spätestens 14 Tage vor Trainingsbeginn fällig.
All weiter entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zahlbar.
3.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
Sicherung der Leistungen
4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der
vorherige schriftliche Einwilligung des Trainers. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestatt.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3. Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahme über sämtliche
Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.
Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4. Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber gekannt geworden sind.
4.5. Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistung in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder
sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss
jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin
nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen
Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich zum Trainingsauftrag eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein
Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor Trainingsdurchführung 50 %,
bis zu 6 Monaten 75 % und bis zu 3 Monaten vorher 100 % des Honorars zuzügl. Kosten gem. Ziffer 3 zu zahlen.
Das vom Trainer vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziff. 4.1.
dann nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Bedingungen
5.1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen
im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung
durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Trainer
zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Trainers, falls der Vertrag nicht
ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.


